AGB IT Training

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Training
Präambel
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“)., die bei Abschluss eines Vertrages mit LANWORKS AG (im Folgenden: „Lanworks“) in den nachfolgenden Bereichen gelten:
Lanworks IT-Training

1.    Allgemeiner Teil
  1.1. Geltungsbereich
(1)  Mit der Buchung eines Trainings akzeptiert der Vertragspartner (im Folgenden: „Vertragspartner“) die Gültigkeit dieser AGB.
(2) Alle Verträge für den Bereich IT-Training erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB, auch wenn bei ständiger Geschäftsbeziehung später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt, soweit nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen getroffen wurden. Solche besonderen Vereinbarungen können sich aus der Auftragsbestätigung von Lanworks ergeben.
(3) Änderungen dieser Bestimmungen, insbesondere abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, werden hiermit widersprochen. Jede zu einer Auftragsbestätigung durch den Vertragspartner eingefügte Änderung dieser AGB wird als Ablehnung des Angebots von Lanworks gewertet.
(4) Ein Schweigen von Lanworks auf die Auftragsbestätigungen des Vertragspartners, die auf abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen verweisen, ist nicht als Zustimmung von Lanworks anzusehen.

1.2. Haftung
(1) Lanworks haftet für Schäden des Vertragspartners unbeschränkt, soweit diese von Lanworks oder seinen Erfüllungsgehilfen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht wurden.
(2) Für Personen oder Sachschäden bei Fahrlässigkeit haftet Lanworks pro Schadensfall nur bis zu einer Höhe von 1.000.000 € insgesamt jedoch nicht mehr als 2.000.000 €. Für sonstige Vermögensschäden bei Fahrlässigkeit haftet Lanworks pro Schadensfall nur bis zu einer Höhe von 15.000 € oder des 1,25-fachen des jeweiligen Auftragswertes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Darüber hinaus haftet Lanworks in Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und zugesicherter Eigenschaften auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, jedoch nicht mehr als 15.000 €. Die gleiche Haftungsbegrenzung gilt für verlorene Umsätze, verlorene Daten, einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit und sonstige Mangelfolgeschäden, in Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und zugesicherter Eigenschaften, jedoch nur in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, sofern die Zusicherung nicht gerade die Absicherung des Kunden gegen den eingetretenen Schaden bezweckt hat. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

1.3. Datenschutz
(1) Lanworks verarbeitet die notwendigen personenbezogenen Daten des Vertragspartners und der von ihm übermittelten Teilnehmer im Rahmen der durchzuführenden Trainings, LANWORKhops und Inhouse-Seminaren oder Events. Die Verarbeitung erfolgt zur Abwicklung der Trainingsbuchung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. b DSGVO) und zur Information über weitere Trainings, Veranstaltungen und weitere Zertifizierungsangebote (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DSGVO). Verantwortlich dafür ist die Lanworks AG.
(2) Für die Trainings, LANWORKhops und Inhouse-Seminare werden die Firmenanschrift, der Name und die Kontaktdaten des Kunden sowie Name und Kontaktdaten der von ihm übermittelten Teilnehmer verarbeitet und ggf. an Trainer sowie Partner der Lanworks AG (z.B. für die personalisierte Zertifikatsausstellung) weitergegeben. Die Aufbewahrung dieser Daten erfolgt zu Nachweiszwecken für 10 Jahre. Weitere Informationen dazu können bei der Lanworks AG erfragt werden.
(3) Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG-neu. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).


1.4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der Mehrwertsteuer oder sonstigen anwendbaren Steuern im Land der Schulungserbringung. Es gilt die von Lanworks ausgegebene aktuelle Preisliste. Mit der Aktualisierung neuer Preise auf der Webseite (lanworks.de) erlischt die Gültigkeit der vorherigen angegebenen Preise.
(2) Die Preise für offen angebotene Trainings in den Räumen der Lanworks umfassen die Benutzung der Trainingssysteme, Getränke, Mittagsverpflegung, Unterlagen und Lab-Umgebungen.
(3) Die Preise von Online-Trainings der Lanworks umfassen Schulungsunterlagen und die dazugehörige Lab-Umgebung.
(4) Rechnungen von Lanworks sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.

1.5. Beendigung

Die Nichterfüllung einer der Bedingungen des Auftrages durch eine der Parteien berechtigt die andere Partei den Arbeitsauftrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

1.6. Geheimhaltung

Der jeweilige Empfänger vertraulicher Informationen erklärt, dass er angemessene Sorgfalt für den Schutz der vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung walten lassen wird, wobei diese Sorgfalt keinesfalls geringer sein darf als diejenige, die der Empfänger zum Schutz seiner eigenen Geschäftsgeheimnisse aufbringt. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung hat Fortbestand für die Dauer von drei (3) Jahren nach dem Ende oder der Beendigung dieses Arbeitsauftrages.
1.7 Gerichtsbarkeit
Erfüllungsort ist Düsseldorf. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.


2. Bedingungen zur Buchung von Trainings

2.1. Reguläre Geschäftszeiten
Die regulären Geschäftszeiten der Lanworks sind Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

2.2. Vertragsschluss
(1) Die Buchung eines Trainings jeglicher Art kann per Fax, Brief, E-Mail oder über die Website von Lanworks erfolgen.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit Erhalt der Auftragsbestätigung durch Lanworks an den Vertragspartner in Textform zustande.

2.3. Teilnahmevoraussetzungen
Bei dem Teilnehmer des Vertragspartners wird vorausgesetzt, dass sie die in der bei Vertragsschluss geltenden Trainingsbeschreibung unter „Voraussetzungen“ aufgeführten Kenntnisstände besitzen. Die Trainingsbeschreibungen und Voraussetzungen sind auf der Website von Lanworks veröffentlicht und auf aktuellem Stand der Hersteller oder des ausführenden Trainers. Lanworks kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Inhalte der Trainings dem Teilnehmer des Vertragspartners vermittelt werden können.

2.4. Stornierungen durch den Vertragspartner
(1) Stornierungen durch den Vertragspartner müssen in schriftlicher bzw. elektronischer Form an Lanworks übermittelt werden.
(2) Die Stornierungskosten der Lanworks werden wie nachfolgend festgelegt:
•    Stornierung bis 15 Arbeitstage vor Trainingsbeginn: keine Stornogebühr
•    Stornierung bis 10 Arbeitstage vor Trainingsbeginn: Die Stornogebühr beträgt 50% der Kursgebühren
•    Stornierung ab 5 Arbeitstage vor Trainingsbeginn: Die Stornogebühr beträgt 100% der Kursgebühren
(3) Als Trainingsbeginn gilt 0:00 Uhr des Tages, an dem Lanworks zur Erbringung des Trainings verpflichtet ist.
(4) Muss der Vertragspartner nach Rücktritt 50 % oder 100 % des Trainingspreises bezahlen, ist der Vertragspartner berechtigt, die kompletten Trainingsunterlagen zu den von ihm gebuchten Seminaren von Lanworks zu verlangen, soweit diese im Trainingspreis enthalten sind.

2.4. Umbuchung
Bei Umbuchungen gelten Stornierungsbedingungen der Lanworks entsprechend beschrieben in Punkt 2.3.

2.5. Stornierung oder Verschiebung durch LANWORKS
(1) Lanworks behält sich das Recht vor, wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, fünf Arbeitstage vor Trainingsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Tritt Lanworks von dem Vertrag zurück, verliert Lanworks den Anspruch auf die vereinbarte Trainingsvergütung.
(2) Rücktritt des Vertragspartners bei Verschiebung des Termins durch Lanworks
Lanworks behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl fünf Arbeitstage vor Trainingsbeginn das Training auf einen anderen Zeitpunkt verschieben. Bei der Verschiebung des Trainings hat der Vertragspartner ein vertragliches Rücktrittsrecht. Übt der Vertragspartner dieses Rücktrittsrecht aus, hat der Vertragspartner Anspruch auf Rückzahlung der auf den Trainingspreises geleisteten Zahlungen.
(3) Im Falle einer Trainingsabsage von Lanworks in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall, Krankheit des Kursleiters) beschränkt sich die Haftung der Lanworks für bereits angereiste Kursteilnehmer auf die Rückerstattung der Kursgebühren. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

2.6. Abweichende Stornierungsregelungen bei Inhouse-Seminaren
(1) Inhouse-Seminare sind solche Trainings, auf die mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
•    Der Trainingsinhalt wurde individuell nach Vorgaben des Vertragspartners gestaltet
•    Das Training wird für eine geschlossene Teilnehmergruppe des Vertragspartners durchgeführt
•    Das Training findet in den Räumlichkeiten des Vertragspartners oder als geschlossenes Inhouse-Seminar in den Räumen der Lanworks sowie Online statt
(2) Für Inhouse-Seminare gelten die unter 2.4. genannten Stornokosten nicht. Kostenfreie Stornierungen sind bei Inhouse-Seminaren – nach schriftlicher Auftragsvergabe – nicht möglich.
(3) Lanworks behält sich bei Stornierungen vor, allen durch den Auftrag verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen. Hierzu gehört auch, ein unter Umständen geltend gemachter Verdienstausfall des Dozenten.
(4) Bei der vom Vertragspartner verursachten Verschiebungen von Trainingsterminen und/oder Änderungen des Trainingsstandorts behält sich Lanworks ebenfalls das Recht vor, den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen.

2.7. Zugriff auf Vertragspartnersysteme

Genehmigt der Vertragspartner Lanworks den Zugriff auf die Informationssysteme des Vertragspartners über eine Fernverbindung oder direkt, darf der Vertragspartner Lanworks keinen Zugriff auf Unterlagen, Dateien oder andere Informationen (nachfolgend „Kundendateien“ genannt) verschaffen, die geheime oder rechtlich geschützte Daten eines Dritten sind oder falls die Kommunikation dieser Kundendateien die Rechte Dritter verletzen könnte. Der Vertragspartner versteht, dass Kundendateien im Verlauf der Dienstleistungsbereitstellung durch LANWORKS verändert oder beschädigt werden können und verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung von Systemen zu ergreifen. Der Vertragspartner bestätigt, dass die unter diesem Arbeitsauftrag erbrachten Dienstleistungen nicht für die Konfigurierung, Unterstützung oder anderweitiges Anbieten von Kontrolleinrichtungen in gefährlichen Umgebungen, die ausfallsichere Leistungsfähigkeit erfordern, bestimmt sind.

2.8. Abweichende Regelungen bei Training über andere Trainingspartner
Bei Kursen von Drittherstellern und Partnern der LANWORKS (Link einfügen) finden die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partnerunternehmen Anwendung. Dies gilt insbesondere für die Stornierungsbedingungen und Bedingungen der Garantieterminen.
2.9. Teilnahmezertifikat
Jeder Teilnehmer des Vertragspartners erhält ein auf ihn persönlich ausgestelltes Zertifikat (Hersteller oder Lanworkszertifikat) über die erfolgreiche Teilnahme an dem gebuchten Training.

3.0. Urheberrechte
(1) Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren), auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
(2) Das Aufzeichnen oder Abfilmen jeglicher Inhalte eines von der Lanworks durchgeführten Trainings ist untersagt.

4.0. Qualitätssicherung
(1) Sollte der Teilnehmer des Vertragspartners feststellen, dass die Qualität des Trainings oder des Trainers nicht seinen Erwartungen entspricht, kann der Teilnehmer unter Vorlage der konkreten, von ihm beanstandeten Qualitätsmängel einen Mitarbeiter der Lanworks informieren. Sollte der Vertragspartner das Training am ersten Trainingstag verlassen, erstatten wir dem Vertragspartner die gezahlten Kursgebühren.
(2) Wir behalten uns in diesem Fall jedoch vor, die Kosten für genutzte Schulungsunterlagen und für Lab-Umgebungen, zu berechnen. Der Betrag wird auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. Der Restbetrag des Trainings wird dem Vertragspartner als Guthaben bei Lanworks zur Verfügung gestellt und ist ein Jahr gültig.